Betriebsmittelprüfung DGUV V3


Sicherheit am Arbeitsplatz

Hohe Kosten vermeiden


Durch die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 soll der ordnungsgemäße Zustand elektrischer Geräte dokumentiert werden. Ebenso dient die Prüfung der Erkennung von Gefahren, bevor überhaupt ein Schaden entstehen kann. Allein das kurzzeitige Aussetzen der Elektronik kann zum Ausfall der technischen Infrastruktur (Kopierer, Computer, Lüftungstechnik, Server etc.) führen und damit unkalkulierbare wirtschaftliche Schäden verursachen. Statistisch lassen sich 60 Prozent der technischen Ausfälle im Büro auf Mängel in der Infrastruktur sowie der überalterten Installation zurückführen. Häufig haben die Betriebe aus Kosten- und/oder Zeitgründen nicht rechtzeitig investiert, um bestehende Einrichtungen zu ersetzen bzw. zu erweitern und dies trotz einer erhöhten Anzahl an angeschlossenen Geräten. Bis die betroffenen Arbeitsplätze wieder intakt sind, vergehen oft Tage. Es entstehen Kosten, die den Unternehmer unnötig belasten – ganz zu schweigen vom möglichen Verlust wertvoller Daten. 

Sicherheit am Arbeitsplatz


Die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt daher bei den Beratungsangeboten im Rahmen einer elektrischen Betriebsmittelprüfung bei der Qualitas-AMS GmbH eine zentrale Rolle. Bei der Prüfung werden alle Elektroinstallationen und elektrische Geräte wie Computer, Drucker, Kopierer, Aktenvernichter und Bildschirme geprüft. Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme, Arbeitsplatzbeleuchtung, Schutzeinrichtungen gegen Blitzschlag und Überspannung nimmt die Prüfung unter die Lupe. 

Nachweispflicht

Wenn wider Erwarten ein Schadensfall in Ihrem Betrieb eingetreten ist, stellt sich die Versicherung nachfolgende Fragen: 

  • Wurde die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft? 
  • Sind Prüfungen regelmäßig erfolgt?

Regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben unterliegen einer strengen gesetzlichen Vorschrift. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

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